Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Bereich Breitenausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes - Kreisverband Wunsiedel i. F.

 

 

1. Anmeldung

 

  1. Zur Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs bedarf es einer Anmeldung per Telefon, online, per E-Mail oder persönlich.

 

  1. Die Anmeldung ist verbindlich. Bitte bezahlen Sie bis fünf Tage vor Kursbeginn die Lehrgangs-gebühr in Höhe von 80,00 Euro pro Teilnehmer oder senden Sie uns das ausgefüllte BG-Formular https://www.kvwunsiedel.brk.de/fileadmin/Eigene_Bilder_und_Videos/pdf-Dateien/Abrechnungsformular_Erste-Hilfe-Kurse_DGUV_01-2023.pdfim Original, beziehungsweise bringen Sie dieses am Kurstag mit.

 

  1. Mit der Buchungsbestätigung findet eine verbindliche Teilnehmerreservierung statt. Die Teilnahmegebühren entstehen auch dann, wenn eine Absage innerhalb von 48 Stunden erfolgt.
  1. Die AGB werden mit der Kursterminbestätigung verschickt und damit durch den Empfänger akzeptiert. 

                                             

  1. Bei Anmeldung einer Erste Hilfe-Inhouse-Schulung durch ein Unternehmen geht die verbindliche Kursterminbestätigung an das Unternehmen selbst und nicht an die einzelnen Teilnehmer.
  1. Die Mindestteilnehmeranzahl in den Räumlichkeiten des BRK-Kreisverbandes Wunsiedel i. F. sowie bei Inhouse-Schulungen beträgt jeweils 12 Personen.

 

 

2. Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Ausbildungs-/Fortbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gelten die jeweils aktuellen Lehrgangsgebühren des BRK-Kreisverbandes Wunsiedel i. F..
  1. Die fällige Lehrgangsgebühr ist bis spätestens fünf Tage vor Kursbeginn an den BRK-Kreis-verband Wunsiedel i. F. zu überweisen (Sparkasse Hochfranken: IBAN: DE93 7805 0000 0620 0040 02, BIC: BYLADEM1HOF, Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Teilnehmers, Bezeichnung: „Erste Hilfe-Kurs“ und zusätzlich den Kurstermin). Dies gilt nicht für Ersthelfer, die durch eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. 
  1. Eine Abrechnung über die BG kann nur dann erfolgen, wenn die von der BG zur Abrechnung geforderten Unterlagen zu Beginn der EH-Ausbildung im Original und vollständig ausgefüllt vorliegen. Diese können Sie uns entweder vorab zukommen lassen oder direkt am Kurstag mitbringen. Kopien werden nicht akzeptiert. 
  1. Sollte das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften nicht bis spätestens sieben Tage nach Lehrgangsende dem BRK-Kreisverband Wunsiedel i. F. vorliegen, werden dem entsendenden Unternehmen die Kosten in Rechnung gestellt.
  1. Entfällt bzw. findet nur eine Teilerstattung der zugeordneten BG statt, so müssen die Kosten für die Ausbildung in Erster Hilfe durch das vom Teilnehmer entsandte Unternehmen in vollem Umfang übernommen werden.
  1. Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.
  1. Sollte die Lehrgangsgebühr durch einen Kursteilnehmer bis Lehrgangsbeginn nicht vollständig gezahlt worden sein, so fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro an.

 

 

3. Teilnahmebescheinigungen

 

  1. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr bezahlt wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften oder Unfallkasse im Original vorliegt.
  1. Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 15,00 Euro ausgegeben.

     

     

4. Inhouse-Schulungen

 

  1. Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteil-nehmeranzahl von 12 Personen voraus. Es können maximal 20 Personen teilnehmen.

     

  2. Wird die Teilnehmeranzahl unterschritten, wird dem Auftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmeranzahl in Rechnung gestellt.

     

  3. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume gestellt werden. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50 qm haben, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, 20 Personen theoretisch und praktisch zu schulen. Sanitäre Einrichtungen müssen vorhanden sein.

 

 

5. Stornierungen

 

  1. Bis 10 Werktage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Inhouse-Schulungen kostenlos möglich.
  1. Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen von Inhouse-Schulungen generell Kosten von 50 % der Kursgebühr an.
  1. Unter 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen von Inhouse-Schulungen generell Kosten von 100 % der Kursgebühr an.
  1. Als Berechnungsgrundlage für stornierte Inhouse-Schulungen dient die angemeldete Teilnehmeranzahl.

 

  1. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Kosten.
  1. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr bei Nichtteilnahme.
  1. Bei Nachweis, dass eine Teilnahme aufgrund von Krankheit nicht möglich war, kann der Kurs zu einem späteren Termin nachgeholt werden, ohne dass erneut Gebühren anfallen. 

6. Kursabsage durch den BRK-Kreisverband Wunsiedel i. F. 

 

  1. Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmeranzahl, aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung des Ausbilders, kann ein Lehrgang durch den BRK-Kreisverband Wunsiedel i. F. abgesagt werden. Es wird anschließend zeitnah ein Ersatztermin angeboten werden. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche bestehen nicht.

 

 

7. Nebenabreden

 

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

 

8. Datenschutz

 

  1. Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach der           Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

 

 

9. Sonstiges

 

  1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wunsiedel im Fichtelgebirge.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Marktredwitz, 23.03.2026

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