Bühnebild Platzhalter

Beratung und Unterstützung für Behinderte

Betreuungs-Vereine

Es gibt eine besondere Hilfe für Menschen mit einer Behinderung.
Sie können einen Betreuer bekommen.
Das steht auch in einem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt:
Bürgerliches Gesetz-Buch.
Paragraf 1896.
Ein Betreuer kann Ihnen bei sehr vielen Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie einen Antrag auf Unterstützung stellen müssen.

Zum Beispiel einen Renten-Antrag oder für andere Leistungen.

  • Oder wenn es um die Gesundheits-Versorgung geht.
  • Oder wenn es um Ihre Wohnung geht.
  • Oder wenn Sie Probleme im Alltag haben.

Zum Beispiel beim Kochen oder Einkaufen.

In unseren Betreuungs-Vereinen gibt es feste Mitarbeiter.
Es gibt aber auch viele freiwillige Betreuer.
Unsere Mitarbeiter unterstützen die freiwilligen Betreuer.
Zum Beispiel wenn ein Betreuer für Sie mit einem Gericht sprechen muss.
Oder mit einer anderen Einrichtung.
Die Mitarbeiter helfen den Betreuern bei schweren Entscheidungen.
Die Betreuer lernen von den Mitarbeitern.
Aber unsere Mitarbeiter betreuen auch selbst behinderte Menschen.

Betreuungsverein

Betreuung nach dem Betreuungsgesetz - was ist das?

In den Betreuungsvereinen werben, beraten und begleiten hauptamtliche Mitarbeiter ehrenamtliche Betreuer, unterstützen diese zum Beispiel beim Kontakt mit Amtsgerichten, Behörden und Institutionen.

Die Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei schwierigen Entscheidungen bei, organisieren den Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bieten regelmäßig Fortbildungen an und stehen darüber hinaus auch selbst für Betreuungen zur Verfügung.

Stehen Sie vor der Frage, ob Sie für einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn eine solche Aufgabe übernehmen sollen, dann sprechen Sie mit uns. Wir beraten und unterstützen Betreuer, die sich zur ehrenamtlichen Übernahme einer Betreuung entschlossen haben und bieten Informationsveranstaltungen für ehrenamtlichen Betreuer an. Wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden kann, bieten wir an, die Betreuung durch einen Mitarbeiter unseres Betreuungsvereines zu übernehmen.

Darüber hinaus bieten die BRK-Vereinsbetreuer und Vereinsbetreuerinnen Beratungen sowohl zum Betreuungsrecht als auch speziell zur Vorsorge in Form von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung etc. an. Familienangehörige von betreuten Personen können sich in allen Fragen die Betreuung betreffend an die BRK-Vereinsbetreuer und Vereinsbetreuerinnen wenden.

Wenn Sie zu diesen speziellen Themen Fragen haben, nehmen sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in unserem Betreuungsverein Zeit für Sie. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin.

Dipl. Sozialpädagogin (FH) Elke Schricker
Vereinsbetreuerin: Tel. 09287 80050-22                                                                                                                                                                                                                                                schricker(at)kvwunsiedel.brk.de

Dipl. Sozialpädagoge (FH) Ralf Meyer
Vereinsbetreuer: Tel. 09287 80050-21
meyer(at)kvwunsiedel.brk.de 

Dipl-Sozialwirt Marius Jankowski
Vereinsbetreuer: Tel. 09287 80050-23 
jankowski(at)kvwunsiedel.brk.de

Sprechstunden:
jeden Montag: 10:00 Uhr – 11:00 Uhr, Rotkreuzstr.1, 95100 Selb
 

Postanschrift:
BRK Kreisverband Wunsiedel i.F.
-Betreuungsverein-
Rotkreuzstr. 1
95100 Selb 

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.