schuldnerberatung-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung für Menschen mit Schulden

Die BRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten Schuldner und helfen ihnen, einen Weg aus den Schulden zu erarbeiten.

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Mehr Informationen finden Sie hier..

Ansprechpartner

Daniel Hahn

Tel: 09231 9626-18
hahn@kvwunsiedel.brk.de

Industrieallee 2
95615 Marktredwitz

Schulden sind eine große Belastung.

Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zum Thema Schulden beraten.

Unsere Einrichtung dafür heißt:

Schuldner-Beratung.

 

Beratung für Menschen mit Schulden

 

Wie kann Ihnen das Deutsche Rote Kreuz helfen?

 

Zum Beispiel:

 

·         Wir suchen zusammen mit Ihnen eine Lösung.

·         Wir sprechen über Möglichkeiten zum Sparen.

·         Wir machen mit Ihnen zusammen einen Haushalts-Plan.

So machen Sie keine neuen Schulden.

·         Wir beraten Sie zu anderen Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

Schutz vor Zwangs-Vollstreckung.

 

Unsere Beratungs-Stellen

 

Zuerst sprechen Sie mit unseren Beratungs-Stellen.

Wir machen zusammen einen Plan.

Danach begleiten wir Sie bei dem Weg aus den Schulden.

Wem schulden Sie Geld?

Und wie viel?

Dann machen wir zusammen mit Ihnen einen Raten-Zahlungs-Plan.

Denn die Schulden müssen bezahlt werden.

Und wir beraten Sie zu anderen Möglichkeiten.

Man nennt diese Möglichkeiten auch:

Schuldner-Schutz-Verfahren.

Sie haben sehr hohe Schulden und können gar nichts bezahlen?

Dann kann auch eine besondere Erklärung von Ihnen nötig sein.

Man nennt diese Erklärung auch:

Verbraucher-Insolvenz.

Wir informieren Sie zu allen Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei.

Bekommen Sie Sozial-Hilfe oder Hartz 4?

Dann ist diese Beratung für Sie gratis.

Nur die Beratung in Ihrer Stadt oder in Ihrem Land-Kreis kann Sie beraten.

 

Sie haben Schulden und möchten eine Beratung?

Bitte machen Sie einen Termin in Ihrer Stadt.

 

Der Mensch ist der Mittel-Punkt unserer Arbeit.

Wir hören Ihnen zu und helfen Ihnen.

  • Schuldner- und Insolvenzberatung, z.B. wenn …
    • Sie Strom und Miete nicht mehr bezahlen können
    • die Bank Ihnen kein Geld ausbezahlt
    • der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht
    • Ihr Lohn/Gehalt gepfändet wird
    • Sie als Privathaushalt überschuldet sind und keinen Ausweg mehr sehen
    • Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten müssen
  • Wo ist Ihre Kooperation gefordert?
    • Ihre finanziellen und sozialen Verhältnisse offenzulegen
    • keine neue Schuldenverpflichtungen einzugehen
    • aktiv und motiviert mitzuarbeiten
    • Termine und Vereinbarungen einzuhalten
  • Wobei wir Sie unterstützen?
    • Klärung der finanziellen und persönlichen Situation
    • Übersicht über Ihre Gläubigeranzahl und Gesamtverschuldung
    • Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
    • (Privat-) Insolvenzberatung
    • Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
    • Hilfe bei der Antragstellung des Insolvenzantrages
  • Was leisten wir nicht?
    • Finanzielle Zuwendungen
    • Die Schuldnerberatung ist kein soziales Kreditinstitut.
    • Sie übernimmt keine Schulden oder Bürgschaften
    • Die Schuldnerberatung ist keine Rechtsvertretung nach außen.
    • Für strittige Rechtsfragen sind Rechtsanwälte oder andere Stellen zuständig. 
  • Wie bereiten Sie sich auf ein Gespräch vor?

    Die Qualität eines Beratungsgespräches hängt im Wesentlichen auch davon ab, wie komplett die Schuldnerunterlagen sind. Es nützt nicht viel, wenn man unvorbereitet beim Termin erscheint und die Fragen zu Schulden, Einkünften und bestehenden Verträgen nicht beantworten kann. Das nachträgliche Beschaffen der Unterlagen benötigt nur Zeit und verzögert den Beginn des Verfahrens.  

    Man sollte insbesondere folgende Unterlagen zum Gespräch mitbringen:

    • Zusammenstellung d. Schulden
    • Liste aller Gläubiger
    • gesamter Schriftwechsel mit Gläubigern (falls vorhanden)
    • Mahn-u. Vollstreckungsbescheide
    • vorhandene Verträge (z.B. Miet-Kauf, Versicherungsverträge)
    • Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben
    • aktueller Einkommensnachweis (Lohn- oder Gehaltszettel, Arbeitslosengeld-Bescheid, Rentenbescheid oder sonstige Nachweise)

Wie geht es weiter?

 

„Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert."