Schuldner- und Insolvenzberatung, z.B. wenn …
- Sie Strom und Miete nicht mehr bezahlen können
- die Bank Ihnen kein Geld ausbezahlt
- der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht
- Ihr Lohn/Gehalt gepfändet wird
- Sie als Privathaushalt überschuldet sind und keinen Ausweg mehr sehen
- Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten müssen
Wo ist Ihre Kooperation gefordert?
- Ihre finanziellen und sozialen Verhältnisse offenzulegen
- keine neue Schuldenverpflichtungen einzugehen
- aktiv und motiviert mitzuarbeiten
- Termine und Vereinbarungen einzuhalten
Wobei wir Sie unterstützen?
- Klärung der finanziellen und persönlichen Situation
- Übersicht über Ihre Gläubigeranzahl und Gesamtverschuldung
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
- (Privat-) Insolvenzberatung
- Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
- Hilfe bei der Antragstellung des Insolvenzantrages
Was leisten wir nicht?
- Finanzielle Zuwendungen
- Die Schuldnerberatung ist kein soziales Kreditinstitut.
- Sie übernimmt keine Schulden oder Bürgschaften
- Die Schuldnerberatung ist keine Rechtsvertretung nach außen.
- Für strittige Rechtsfragen sind Rechtsanwälte oder andere Stellen zuständig.
Wie bereiten Sie sich auf ein Gespräch vor?
- Zusammenstellung d. Schulden
- Liste aller Gläubiger
- gesamter Schriftwechsel mit Gläubigern (falls vorhanden)
- Mahn-u. Vollstreckungsbescheide
- vorhandene Verträge (z.B. Miet-Kauf, Versicherungsverträge)
- Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben
- aktueller Einkommensnachweis (Lohn- oder Gehaltszettel, Arbeitslosengeld-Bescheid, Rentenbescheid oder sonstige Nachweise)


