Die BRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten Schuldner und helfen ihnen, einen Weg aus den Schulden zu erarbeiten.
Termin reservieren, wie geht das? Download
Was mache ich bei einer Pfändung? Download
- Die Beratungsstelle besprechen gemeinsam mit den Klienten Lösungsmöglichkeiten
- analysieren gemeinsam die finanzielle Situation
- besprechen mögliche Einsparmöglichkeiten und Verhaltensänderungen
- stellen einen Haushaltsplan zur sinnvollen Einteilung des zur Verfügung stehenden Haushaltsgeldes auf
- besprechen einen möglichen Schutz bei Lohn- und Kontopfändungen oder vor drohenden Zwangsvollstreckungen
- vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und vereinbaren realistische Ratenzahlungen
- beraten über Schuldenschutzverfahren und über die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Beratung ist für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld (Bürgergeld/Jobcenterbezüge) in der Regel kostenlos. Die Beratung richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz im Landkreis Wunsiedel i. F..
Eine vorherige telefonische Anmeldung zur Terminabsprache ist notwendig (siehe hier).
Die BRK-Schuldnerberatung leistet uneigennützig Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Schuldner- und Insolvenzberatung, z.B. wenn …
- Sie Strom und Miete nicht mehr bezahlen können
- die Bank Ihnen kein Geld ausbezahlt
- der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht
- Ihr Lohn/Gehalt gepfändet wird
- Sie als Privathaushalt überschuldet sind und keinen Ausweg mehr sehen
- Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten müssen
Wo ist Ihre Kooperation gefordert?
- Ihre finanziellen und sozialen Verhältnisse offenzulegen
- keine neue Schuldenverpflichtungen einzugehen
- aktiv und motiviert mitzuarbeiten
- Termine und Vereinbarungen einzuhalten
Wobei wir Sie unterstützen?
- Klärung der finanziellen und persönlichen Situation
- Übersicht über Ihre Gläubigeranzahl und Gesamtverschuldung
- Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit Gläubigern
- (Privat-) Insolvenzberatung
- Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
- Hilfe bei der Antragstellung des Insolvenzantrages
Was leisten wir nicht?
- Finanzielle Zuwendungen
- Die Schuldnerberatung ist kein soziales Kreditinstitut.
- Sie übernimmt keine Schulden oder Bürgschaften
- Die Schuldnerberatung ist keine Rechtsvertretung nach außen.
- Für strittige Rechtsfragen sind Rechtsanwälte oder andere Stellen zuständig.
Wie bereiten Sie sich auf ein Gespräch vor?
Die Qualität eines Beratungsgespräches hängt im Wesentlichen auch davon ab, wie komplett die Schuldnerunterlagen sind. Es nützt nicht viel, wenn man unvorbereitet beim Termin erscheint und die Fragen zu Schulden, Einkünften und bestehenden Verträgen nicht beantworten kann. Das nachträgliche Beschaffen der Unterlagen benötigt nur Zeit und verzögert den Beginn des Verfahrens.
Man sollte insbesondere folgende Unterlagen zum Gespräch mitbringen:
- Zusammenstellung d. Schulden
- Liste aller Gläubiger
- gesamter Schriftwechsel mit Gläubigern (falls vorhanden)
- Mahn-u. Vollstreckungsbescheide
- vorhandene Verträge (z.B. Miet-Kauf, Versicherungsverträge)
- Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben
- aktueller Einkommensnachweis (Lohn- oder Gehaltszettel, Arbeitslosengeld-Bescheid, Rentenbescheid oder sonstige Nachweise)
„Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert."
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