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Foto: P. Citoler / DRK e.V.
In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse. Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer. Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen. Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft. Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen. Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.
In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen. Und Sie üben viele Not-Fälle selbst. Man sagt auch: Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis. So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung. Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Sie müssen dort einen vorab eine entsprechendes Formular beantragen, Link
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
KUVB/LUK Bayern: Sie müssen sich vora die Kostenübernahme genehmigen lassen. Nutzen Sie hierzu bitte das Antragsformular, Link
Kurse & Termine
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Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf. Grundlehrgang für alle: Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf. Grundlehrgang für alle: Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc.